Unsere nächsten Veranstaltungen
Hier finden Sie einen Überblick über unsere aktuellen Veranstaltungen, sobald wir diese ankündigen.
Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation finden keine Veranstaltungen statt. Wir informieren an dieser Stelle, sobald Veranstaltungen in gewohnter Form wieder möglich sein werden.
Veranstaltungsberichte
Die neuesten Lösungen in der Diabetestechnologie zu diskutieren – das ist das Anliegen des DiaTec Kongresses. 2021 stellte Roche Diabetes Care bei der Veranstaltung erstmalig die neue Kooperation mit dem französischen Medizintechnik-Unternehmen Diabeloop vor. Im Rahmen dieser Kooperation ist nun ein innovatives System zur automatisierten Insulindosierung (AID) mit einer Accu-Chek Insulinpumpe verfügbar: Accu-Chek Insight mit DBLG1 von Diabeloop. Das Hybrid-Closed-Loop-System verbindet die Insulinpumpe mit dem DBLG1 Algorithmus und dem Dexcom G6 CGM-System. Die ersten Informationen rund um das neue und einzigartige System gab Roche Diabetes Care gemeinsam mit Diabeloop sowie Dr. Ralph Ziegler (Diabetologe) und Ulrike Thurm (Diabetesberaterin) bekannt. Die Kooperation und die Markteinführung des Systems markiert den Einstieg von Roche in die automatisierte Insulindosierung (AID) und damit einen Meilenstein für die Zukunftsvision von Roche zum integrierten Personalisierten Diabetes Management (iPDM).
Konsensus-Report der Europäischen Vereinigung für die Erforschung von Diabetes (EASD) und der Arbeitsgruppe Diabetes-Technologie der Amerikanischen Diabetes Gesellschaft (ADA)
Digitale Gesundheitstechnologien wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und sind nicht zuletzt in Gestalt von Apps längst auch in der Diabetesversorgung angekommen. Damit digitale Anwendungen ihr volles Potential zur Verbesserung der Diabetestherapie und der Lebensqualität von Menschen mit Diabetes ausschöpfen, halten die Europäischen Vereinigung für die Erforschung von Diabetes (EASD) und die Arbeitsgruppe Diabetes-Technologie der Amerikanischen Diabetes Gesellschaft (ADA) Verbesserungen unter anderem hinsichtlich Zugänglichkeit, Interoperabilität und systematischen Belegen für die Evidenz von Diabetes-Apps für erforderlich. In einem gemeinsamen Konsensus-Report skizzieren beide Organisationen Handlungsempfehlungen, die sich an Regulierungsbehörden, entwickelnde Unternehmen, Fachgesellschaften, Forschende und andere relevante Akteure des Gesundheitswesens richten. Diese Empfehlungen lassen sich grob in folgende Themenbereiche einteilen:
- Mehr systematische und strukturierte Richtlinien für digitale Entwicklung und Bewertung von Gesundheitsanwendungen
- Mehr Konsistenz und Zugänglichkeit der Sicherheitsprotokolle und der App-Dokumentation
- Größere Bemühungen um die Evidenz digitaler Gesundheitsanwendungen durch die Sammlung klinischer Daten zu erhöhen
- Verbesserte Zugänglichkeit von Diabetes-Apps, damit diese von möglichst vielen Nutzergruppen einfach und sicher angewendet werden können
- Verstärkte Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Stakeholdergruppen
Zum vollständigen Konsensus-Report geht es hier.
In der Gemeinsamen Erklärung wurden die Ansätze für mehr Patientenorientierung und Zugang zu innovativer Diagnostik und Therapie vorgestellt.
Auch als Medizintechnik-Unternehmen sind wir beim Bayerischen Pharmagipfel präsent: Als Mitglied der Arbeitsgruppe 4 „Digitalisierung“ gestalten wir die Zukunft der medizinischen Versorgung aktiv mit. In der Gemeinsamen Erklärung wurden die Ansätze für mehr Patientenorientierung und Zugang zu innovativer Diagnostik und Therapie vorgestellt. Dabei legen wir insbesondere Wert auf den Nachweis der Effektivität von digitalen Verfahren durch Künstliche Intelligenz (KI) und die Entlastung des medizinischen Personals. Mittelfristig fordern wir die Kompatibilität und Interoperabilität zwischen Forschungsdaten und Daten aus ePA und Registern unter Berücksichtigung aller Datenschutzvorgaben.
Gemeinsam für ein nachhaltiges und Gesundheitssystem
Ein nachhaltiges und finanzierbares Gesundheitssystem, das Fortschritt und Patientenorientierung in der Medizin fördert und den Zugang zu innovativer Diagnostik und Therapie einschließlich digitaler Innovationen für alle Patienten ermöglicht, ist das Leitbild der Partner des Bayerischen Pharmagipfels. Beim diesjährigen Treffen von Industrievertretern mit Gesundheits- und Wirtschaftspolitikern standen dabei Themen wie die Sicherung der Arzneimittelversorgung, die Ausgestaltung zukunftsfähiger Rahmenbedingungen für digitale Innovationen, die Stärkung des pharmazeutischen Produktions- und Forschungsstandorts Bayern und die Arzneimittelqualität und -sicherheit auf der Agenda.
Den herausgearbeiteten Herausforderungen soll unter andrem mit folgenden Maßnahmen begegnet werden:
- Anreize für technologische Arzneimittelinnovationen schaffen – etwa durch staatliche Förderung der Zusammenarbeit von universitärer und industrieller Forschung und durch gesetzliche Grundlagen für die schnellere Erstattung von Innovationen.
- Mehr Raum für Innovation durch eine flexiblere Ausgestaltung des AMNOG-Verfahrens und der frühen Nutzenbewertung.
Arzneimittel sind nicht nur Kostenfaktoren, sondern Investitionen in die Gesundheit – deshalb sollten neue Erstattungsmechanismen in die Versorgung integriert werden, die der dynamischen Entwicklung im Arzneimittelmarkt Rechnung tragen.
- Doppel- und Mehrfachregulierungen überprüfen und abbauen, denn sie behindern eine wirtschaftliche, qualitativ hochwertige Versorgung.
- Forschungskooperationen zwischen Unternehmen, Hochschulen und Kliniken verbessern – etwa durch gemeinsame Veranstaltungen.
- Künstliche Intelligenz (KI) fördern, Gesundheitsdatenbanken etablieren und vernetzen.
Zur vollständigen gemeinsamen Erklärung geht es hier.
Unsere Position zur Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen im Bereich Diabetes am Beispiel der Diabetesmanagement-App mySugr
Die Digitalisierung bietet weitreichende Chancen zur Verbesserung der Therapiequalität von Menschen mit Diabetes. Bereits heute finden digitale Anwendungen sowohl im Praxisalltag von Behandlern als auch im persönlichen Therapiealltag der Patienten Anwendung. Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) besteht nun die Möglichkeit, digitale Anwendungen als festen Teil des Therapieprozesses zu etablieren. Diesen Prozess möchten wir aktiv mitgestalten und gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Welche Schritte wir hierfür als notwendig erachten, finden Sie untenstehend in vier Positionen zusammengefasst.
Zum Hintergrund
- Der im DVG festgeschriebene „Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen“ verfügt über ein erhebliches Potential bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus zu einer entscheidenden Verbesserung ihrer Blutzuckereinstellung und Therapie führen zu können. Darüber hinaus kann die digitale Unterstützung eine Erleichterung im Umgang mit ihrer Erkrankung schaffen.
- Im aktuellen Gesetzentwurf des DVG ist zunächst eine Beschränkung auf Medizinprodukte der Klassen I und IIa vorgesehen. Über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus lässt das DVG noch weitestgehend offen, wie die Ausgestaltung und Umsetzung des „Fast-Track“-Verfahrens stattfinden wird – so auch welche Vorgaben für die Evaluierung und für eine realistische Ausgestaltung des Versorgungswegs für die Patientinnen und den Patienten gelten werden.
- mySugr ist mit mehr als 2 Millionen registrierten Nutzern weltweit eine der beliebtesten Diabetesmanagement-Apps für Menschen mit Diabetes. In die Entwicklung und kontinuierliche Weiterentwicklung der App fließen die Erfahrungen unserer Mitarbeitenden, von denen viele selbst mit Diabetes leben, sowie der enge Austausch mit den App-Nutzern und mit Experten (bspw. zertifizierte Diabetesberaterinnen) ein.
- Seit 2012 sind wir mit der mySugr App erfolgreich am deutschen Markt. Viele Nutzer profitieren in Deutschland bereits von unserer App, die wir durch neue als auch verbesserte Funktionen kontinuierlich an die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten anpassen. Damit möchten wir den größtmöglichen Nutzen für das Leben mit Typ-1 und Typ-2 Diabetes mellitus erzielen und ein selbstständiges Diabetesmanagement unterstützen.
- Die Nutzung der mySugr App soll Patientinnen und Patienten darin bestärken, Einflüsse auf ihre Blutzuckereinstellung und Zusammenhänge in der Therapieroutine zu erkennen und darauf zu reagieren. Die gesammelten Erfahrungen können gezielt mit dem Arzt besprochen werden, um gemeinsam Ableitungen für die Therapie und das individuelle Verhalten zu treffen.
- Die einfache Anwendung von mySugr zum Therapiemanagement und der daraus resultierende therapeutische Nutzen bringen sowohl für Patientinnen und Patienten als auch Behandler positive Effekte mit sich [1, 2, 3]. Als junges Unternehmen und Vorreiter in der Entwicklung digitaler Diabetesanwendungen, begrüßen wir das DVG daher ausdrücklich als Meilenstein auf dem Weg zu einem digitalisierten Gesundheitswesen in Deutschland und möchten diese Entwicklung begleiten und mitgestalten.
Positionen
- Ausweitung Risikoklassen/Kombinationslösungen
Neben der Dokumentation der Diabetes-relevanten Werte im digitalen Tagebuch, der automatischen Datenübertragung von kompatiblen Geräten in die mySugr App und der Auswertung als Report unterstützt besonders der integrierte Bolusrechner die Nutzer im Therapiealltag. Der Bolusrechner gibt auf Basis der erfassten Werte eine Empfehlung zur Insulindosierung ab. Die Insulinabgabe kann anschließend direkt in der mySugr App dokumentiert werden.
Der mySugr Bolusrechner ist als Medizinprodukt der Klasse IIb klassifiziert und würde demnach zum aktuellen Stand des Gesetzentwurfs keine Berücksichtigung im DVG und somit keinen Weg in die Versorgung finden. Durch die Anwendung der europäischen Medical Device Regulation (MDR) ist bereits jetzt für einen hohen Prozentsatz digitaler Gesundheitsanwendungen davon auszugehen, dass diese in eine höhere Risikoklasse als bisher eingestuft werden. Weiterhin sind mit dem derzeitigen Stand des Gesetzentwurfs bereits etablierte Kombinationsanwendungen nicht umfasst, die über ein integriertes separates Modul mit einer höheren Risikoklasse verfügen. Wir sind daher der Ansicht, dass eine Anpassung des Gesetzestextes erfolgen sollte, welche die Nutzung des “Fast-Track”-Verfahrens auch für digitale Gesundheitsanwendungen ermöglicht, die ein separates Modul einer höheren Risikoklasse beinhalten. Über das regulatorische Zertifizierungsverfahren nach MDR wird hinreichend sichergestellt, dass auch bei den Medizinprodukten höherer Klassen die Sicherheit der Nutzer gewährleistet ist.
- Evaluierung über Real-World-Data (RWD)
Aus dem Bereich der pharmakologischen Zulassungsverfahren setzt sich mehr und mehr die Perspektive durch, dass randomisierte, kontrollierte Studien ein unvollständiges Abbild der Versorgungsrealität darstellen. Während randomisierte, kontrollierte Studien geeignet sind, valide Kausalitäten zwischen einer Intervention und ihrem Effekt herzustellen, wird RWD als potentielle Quelle gesehen, um Einblicke darüber zu erhalten, wie zertifizierte Medizinprodukte und zugelassene Medikamente die Outcomes von Patienten in der realen Versorgung beeinflussen.
Die europäische Arzneimittelbehörde diskutiert deshalb intensiv, wie RWD zukünftig bei der Lösung komplexer Fragestellungen integriert werden kann. Wir sprechen uns für die Aufnahme von auf RWD basierender Evidenz als geeigneten Nutzennachweis für digitale Gesundheitsanwendungen in den Gesetzestext aus.
Für den Bereich der Diabetologie wird in Kürze ein gemeinsames Positionspapier der europäischen und amerikanischen Fachgesellschaft zum Thema „Nutzennachweis bei digitalen Gesundheitsanwendungen“ veröffentlicht. Wir halten eine Würdigung der Inhalte dieses Positionspapiers im Gesetzgebungsprozess für wichtig.
- Direktvertrieb
Angepasst an die etablierten, logistischen, digitalen Strukturen im Markt wird auch die mySugr App über App-Stores wie derzeit Apple App Store und Google Play vertrieben. Direktvertriebsstrukturen, wie im Gesetzesentwurf (oder diskutieren Anforderungen des BfArM) formuliert, bilden nach unserer Auffassung nicht die heute übliche Versorgungspraxis und darüber hinaus nicht die Bedürfnisse der Anwender ab. Um Patientinnen und Patienten einen Zugang zu digitalen Versorgungslösungen zu ermöglichen, sollten hier unserer Ansicht nach die bereits etablierten Wege genutzt werden.
Frühzeitige Veröffentlichung der Kriterien für den Fast-Track-ProzessAuch im agilen, Start-Up-geprägten Umfeld der App-Entwicklungen benötigen die hohen Ansprüche einer digitalen Gesundheitsanwendung entsprechenden Vorlauf. Vor diesem Hintergrund ist eine frühzeitige Veröffentlichung der dem Fast-Track-Prozess zugrunde liegenden Bewertungskriterien nicht nur hilfreich, sondern für die effiziente Entwicklung zielführender Gesundheits-Apps unabdingbar. Gerade in der aktuellen “Pionierphase” können so Fehlentwicklungen vermieden werden. Als langjährig erfahrener und etablierter Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen laden wir Sie zu einem offenen Austausch und zur Diskussion unserer Positionen ein. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen die wertvollen Chancen, die sich aus dem DVG für eine zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung ergeben, aufgreifen und in einen zukunftsweisenden, effektiven Rahmen einbetten.
Digitalisierung der Diabetesversorgung – Chance für mehr Ergebnisqualität
Experten diskutieren qualitätsorientierte Vergütung in der Diabetesversorgung unter den aktuellen Bedingungen der Digitalisierung.
Die vierte Ausgabe des von Roche Diabetes Care Deutschland initiierten Expertenforums #MORGEN widmete sich am 9. März 2019 in Berlin ganz dem Thema qualitätsorientierte Vergütung in der Diabetesversorgung unter den aktuellen Bedingungen der Digitalisierung.

Zukunftsworkshop #Morgen 4 in Berlin
Qualitätsindikatoren müssen „digital“ weiterentwickelt werden
Die Veranstaltung machte deutlich, dass Qualität in der Diabetesversorgung bereits heute insbesondere im Rahmen von bestehenden Disease-Management-Programmen (DMP) messbar ist. Diese bilden eine solide Ausgangsbasis für eine Weiterentwicklung bestehender Qualitätsindikatoren unter Berücksichtigung der sich durch die Digitalisierung ergebenden Möglichkeiten. Entscheidend ist dabei die sinnvolle Verknüpfung und Auswertung von Daten unterschiedlicher Datenquellen.
Hierfür ist die Einführung einer interoperablen elektronischen Gesundheitsakte ein entscheidender Meilenstein. Perspektivisch ließen sich so Behandlungs- und Präventionserfolge sichtbar machen, die auch eine Veränderung der Vergütung der Leistungserbringer im Sinne eins „Pay for Performance (P4P)-Ansatzes“ ermöglichen. Im Laufe des Workshops zeichnete sich ab, dass es kein einfacher Weg sein wird, P4P in der Diabetologie umzusetzen. Vielmehr müsse zunächst weiter intensiv über die Definition von Qualitätsindikatoren und deren Erhebung diskutiert werden muss.