Für den gemeinsamen Weg in ein digitales Gesundheitswesen

Unsere Positionen

Grundlagen für ein transparentes Engagement

Als Teil eines der weltweit führenden Gesundheitsunternehmens sehen wir als Roche Diabetes Care es auch als unsere Verantwortung, am politischen und gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen. Nur wenn wir Menschen mit Diabetes zu einer möglichst hohen Lebensqualität in ihrem jeweiligen Alltag mit Diabetes verhelfen, können wir als maßgeblicher Lösungsanbieter in der Gesundheitsversorgung langfristig erfolgreich bleiben.

Um die Zukunft der Diabetesversorgung mitgestalten zu können, müssen wir mit Verantwortung und in aller Transparenz unsere Interessen und Meinungen vertreten. Deshalb zeigen wir an dieser Stelle unser Positionen und Aktivitäten transparent und offen.

Die Zukunft der Diabetesversorgung kann aber nur dann nachhaltig und im Sinne aller Beteiligten gestaltet werden, wenn sie auf fortlaufendem Austausch der Akteure beruht.

Wir wollen im Dialog mit Ihnen gemeinsame Lösungen finden, zuhören und diskutieren, um immer wieder neu zu verstehen, wie unsere Gesellschaft und das Gesundheitssystem den drängenden Herausforderungen durch die Diabetes-Erkrankung begegnen kann. Hierzu laden wir regelmäßig zu verschiedenen Veranstaltungsformaten ein und informieren mit unserem "Diabetes Dialog" zu aktuellen Entwicklungen im Bereich digitale Diabetesversorgung und darüber hinaus.

Unsere Positionen zu einer digitalisierten Gesundheitsversorgung

Gemeinsam zukunftsfähige Rahmenbedingungen für ein digitalisiertes Gesundheitswesen schaffen.

DVG ist ein wichtiger Schritt hin zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Mit dem "Digitale-Versorgung-Gesetz" (DVG) wurde im Juli 2019 ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland durch das Bundeskabinett verabschiedet. Viele der im DVG festgeschriebenen Ziele bringen auch für Menschen mit Diabetes einen konkreten Nutzen. Als Unternehmen begrüßt Roche Diabetes Care das DVG deshalb wie zuvor auch das E-Health-Gesetz aus dem Jahr 2015 ausdrücklich als richtigen Schritt in eine zukunftsorientierte Gesundheitspolitik. Die im DVG genannten Ziele setzen zukunftsorientierte Impulse. Allerdings ist es wichtig, dass wir uns weiterhin am Anfang einer Entwicklung verstehen. Zu den aktuellen Herausforderungen, die aus unserer Sicht zeitnah angegangen werden sollten, zählen die im Folgenden genannten fünf Bereiche: Telemedizin, Evidenz und Real World Data-Ansätze, Evaluierungs- und Datensicherheitsstandards sowie Aktualisierung der Disease-Management-Programme.

Telemedizin muss fester Bestandteil der Versorgungslandschaft werden

Telemedizinische Leistungen müssen ein fester Bestandteil der Versorgungslandschaft werden. Dazu ist es unerlässlich, dass die ärztliche Abrechenbarkeit spezifischer Leistungen ausgebaut wird. Dazu gehört im Bereich Diabetes beispielsweise die Auswertung von Daten aus Glukosemesssystemen durch Behandler. Durch die Nutzungsvergütung von Softwarelösungen könnte in den Praxen so der nächste Schritt zu einer digitalen und damit bestmöglichen Versorgung unterstützt werden. Bei der Ausgestaltung zukünftiger Gesetzesvorhaben und Rechtsverordnungen sollten digitale Lösungen, die in der Anwendung durch Behandelnde zu einem nachgewiesenen Nutzen wie z. B. einer Verbesserung der Therapieadhärenz oder zu Effizienzsteigerung von Versorgungsprozessen führen, dementsprechend Beachtung finden.

Schaffung und Überprüfung der Evidenz telemedizinischer Lösungen

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Einsatzes telemedizinischer Lösungen ist die Schaffung und Überprüfung der Evidenz einer entsprechenden Behandlung von besonderer Bedeutung. Wir brauchen allgemeinverbindliche Standards, wie die Wirksamkeit von telemedizinischen Anwendungen belegt und ein hohes Qualitätsniveau fortlaufend gesichert werden kann. Klassische Verfahren aus dem Arzneimittelbereich greifen zu kurz und müssen adaptiert werden. So sollten etwa Ergebnisse der Versorgungsforschung stärker in der Bewertung berücksichtigt und anerkannt werden.

Bewertung von digitalen Gesundheitsanwendungen durch Real-World-Evaluierungsverfahren

Roche Diabetes Care befürwortet hohe Standards bei der Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in das Leistungsverzeichnis nach § 139e (SGB V). Allerdings müssen bei der Regulierung und Bewertung von digitalen Gesundheitsanwendungen auch die praktischen Herausforderungen für die Anbieter mit im Blick behalten werden. Dies gilt auch für das im DVG verankerte Bewertungsverfahren für digitale Gesundheitsanwendungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Aktuell sind die Verfahren noch zu langwierig und kostenintensiv, um auch in der Breite (potenzielle) Anbieter von Software-Lösungen anzusprechen und somit ihre Wirkung für die gewünschte Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens zu entfalten. So muss beispielsweise sichergestellt werden, dass ein technisches Update an einer medizinischen App nicht ein erneutes Durchlaufen des gesamten Zulassungsprozesses bedeuten darf. Auch die Zeithorizonte der technisch schnelllebigen Entwicklungen müssen im Bewertungsprozess mitberücksichtigt werden. Wir setzen uns darum für methodisch valide und aussagekräftige Real-World-Evaluierungsverfahren ein.

Frühzeitige Veröffentlichung der Standards für die Umsetzung und Evaluierung von Pilotprojekten

Im DVG ist grundsätzlich festgehalten, dass nachweislich erfolgreiche Versorgungsansätze aus Vorhaben des Innovationsfonds in die Regelversorgung überführt werden. Ein ähnliches Verfahren sollte auch für Pilotprojekte außerhalb des Innovationsfonds entwickelt werden. Denn auch hier werden oft Potentiale aufgezeigt, wie durch eHealth-Anwendungen Patienten unterstützt, die ärztliche Versorgung gestärkt und das Gesundheitssystem perspektivisch entlastet werden kann. Zielgerichtete Investitionen müssen sich allerdings auch an ihren Ergebnissen messen lassen. Um es Herstellern zu ermöglichen, dem Anspruch auf taugliche Evaluierungskonzepte schon bei der Einreichung des Zulassungsantrags gerecht werden zu können, setzen wir uns für eine frühzeitige Veröffentlichung der Kriterien für die Zulassung und die Nutzenbewertung ein.

Vereinbarkeit von realistischen Rahmenbedingungen mit hohen Datensicherheitsstandards

Insgesamt gehört die Einhaltung hoher Datensicherheitsstandards zu den Grundvoraussetzungen für alle digitalen Anwendungen, die Daten ihrer Nutzer erfassen. Der Datenschutz ist ein äußerst hohes Gut, allerdings schließen sich Datenschutz und -sicherheit und die Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht aus, sondern gehen Hand in Hand. Zugleich müssen auch realistische Rahmenbedingungen, z. B. beim Inverkehrbringen der digitalen Gesundheitsleistungen, berücksichtigt werden. Die im Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) verankerten Regeln müssen allgemein akzeptiert und umgesetzt werden, um hier eine entsprechende Basis - z. B. für die datenschutzkonforme Nutzung von Daten zu Forschungszwecken - zu schaffen.

Auf- und Ausbau der elektronischen Patientenakte

Gemäß dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) müssen Krankenkassen ab dem 1. Januar 2021 ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) hat darüber hinaus weitere Grundlagen geschaffen. Mit Blick auf den Patientennutzen ist ein zügiger und gezielter Auf- und Ausbau des elektronischen Patientenfachs unerlässlich, um die Möglichkeiten der ePA auch im Praxisalltag für alle Versicherten ausschöpfen zu können. Hierbei sollte sichergestellt werden, dass es zu einem engen Austausch zwischen allen involvierten Akteuren kommt, damit diese frühzeitig und zielführend eingebunden werden können. Auch sollte perspektivisch sichergestellt werden, dass zugelassene Medizinprodukte (im Fall Diabetes mellitus z.B. Blutzuckermesssysteme) grundlegende Anforderungen an Interoperabilität erfüllen. Nur so kann sichergestellt werden, dass routinemäßig erhobene Daten zur Therapieoptimierung anwenderfreundlich übertragen und ausgewertet werden können.

Zeitgemäße DMP durch digitale Angebote

Gerade im Bereich der Diabetologie ist - wie immer mehr wissenschaftliche Studien belegen - der Mehrwert digitaler Anwendungen für die Betroffenen als auch Behandler deutlich. Aus diesem Grund sollten nachweislich geeignete und hilfreiche digitale Anwendungen, wie zum Beispiel die mySugr App, in das entsprechende DMP (Disease-Management-Programm) im Bereich Diabetes aufgenommen werden. Ebenso sollten durch das BfArM geprüfte und für die Regelversorgung zugelassene Diabetes-DiGA zukünftig in den DMP berücksichtigt werden. So könnten Betroffene zeitgemäß versorgt werden. Denn Ziel des DMP und jeder Diabetestherapie ist die Verbesserung der Lebensqualität und die Vermeidung bzw. Verringerung von Folgeschäden. Die Hauptkomponente, um dies zu erreichen, ist ein effektives und den technischen Möglichkeiten entsprechendes Diabetesmanagement.

Unsere Position zur Nationalen Diabetes-Strategie

Verbindliches Rahmenwerk für alle Aktivitäten auf dem Gebiet der Behandlung von Diabetes

Nationale Diabetes-Strategie als Rahmen auf Bundesebene ...

Den Start einer nationalen Diabetes-Strategie, wie sie der Bundestag im Juli 2020 mit dem Titel "Start einer Nationalen Diabetes-Strategie – Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland und Versorgung des Diabetes mellitus zielgerichtet weiterentwickeln" verabschiedet hat, begrüßen wir als Roche Diabetes Care ausdrücklich. Dies ist ein wichtiger Impuls im Kampf gegen den Diabetes und seine Folgen. Denn die Diabetes-Bekämpfung als eine ressort-übergreifende Aufgabe wahrzunehmen, um ein aufeinander abgestimmtes Maßnahmenpaket zur Diabetes-Bekämpfung zu realisieren, ist eine der drängenden Aufgaben unseres Gesundheitssystems.

Auch weitere Impulse im Rahmen der Nationalen Diabetes-Strategie begrüßen wir, so etwa die Überlegungen zu zielgruppengerechten Informations- und Aufklärungskampagnen, um etwa in der Breite für die Herausforderung durch den Diabetes aufmerksam zu machen. Dabei sind auch Angebote, um Diabetes-Informations- und Beratungsdienste auszubauen, ein Schritt in die richtige Richtung. Wichtig ist nun, dass diese Ziele und Vorgaben jetzt schrittweise entsprechend umgesetzt werden. Die vielen richtigen Ansatzpunkte werden nur ihre Wirkung entfalten können, wenn sie auch im praktischen Alltag von Betroffenen, Behandlern etc. ankommen. Entscheidend wird sein, dass die Diabetestherapie für den Arzt effizienter und für den Patienten effektiver durchgeführt wird.

... und Orientierung für die Umsetzung auf Länderebene

Dabei können auch "maßgeschneiderte" Diabetes-Pläne auf Länderebene dazu beitragen, spezifische Herausforderungen einzelner Bundesländer gezielt anzugehen, wie etwa den demografischen Wandel oder die Versorgung von Patienten in ländlichen Regionen.

 

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Schreiben Sie uns eine E-Mail an diabetescare.deutschland@roche.com.